Der Innsbrucker Arbeitskreis ist eine vom österreichischen Gesetzgeber anerkannte psychotherapeutische Ausbildungseinrichtung ("Fachspezifikum") und bietet eine vollständige Ausbildung in Psychoanalyse an. AbsolventInnen dieser Ausbildung sind nach dem Psychotherapiegesetz berechtigt, im zuständigen Ministerium um die Berufsberechtigung als PsychotherapeutIn in Österreich anzusuchen.

Bewerber für diese Ausbildung können alle jene Personen sein, die die im Psychotherapiegesetz vorgesehene Grundstufe - das psychotherapeutische "Propädeutikum" - abgeschlossen haben. Über die Eignung der Bewerber für die Ausbildung in der psychoanalytischen Methode entscheidet die Ausbildungskommission nach einem Aufnahmeverfahren.

Die Ausbildung zum/zur Psychoanalytiker/in umfasst drei große Bereiche: die Lehranalyse, die theoretisch-wissenschafltiche Ausbildung und die praktische psychoanalytische Ausbildung.

Die Lehranalyse erfolgt bei einem/r Lehranalytiker/in, findet in mindestens drei Sitzungen pro Woche statt und umfasst mindesten 400 Stunden Einzelsitzungen. Auch eine Gruppenselbsterfahrung im Ausmaß von 30 Doppelstunden ist Teil der vorgeschriebenen Selbsterfahrung.

Die theoretisch-wissenschaftliche Ausbildung reicht von den Grundlagen der Psychoanalyse, den Theorien zur psychischen Entwicklung, der Krankheitslehre, der Diagnostik, der Kultur- und Gesellschaftstheorien bis hin zu den Theorien der Methode und der speziellen Technik und ihrer Anwendung für Erwachsene, Kinder, Jugendliche, Paare und Familien im Umfang von 600 Stunden.

Die praktische psychoanalytische Ausbildung besteht in der Durchführung von "Kontrollfällen" in jenem Stadium der Ausbildung, in dem der/die Kandidat/in unter Supervision psychoanalytische Patientenarbeit leistet (mindestens 600 Stunden mit PatientInnen, die in fortlaufender Einzelsupervision reflektiert werden). Begleitende kasuistische Seminare über mehrere Semester sowie ein Praktikum im psychotherapeutisch-psychosozialen-klinischen Feld erweitern die praktische Erfahrung und Kompetenz.

Die Zulassung zum Abschluss erfolgt durch die Ausbildungskommission nach Prüfung der eingereichten Unterlagen. Für den Abschluss wird eine schriftliche Darstellung einer konkreten Fallarbeit, die auf der Basis wissenschaftlicher psychoanalytischer Erkenntnisse reflektiert wird, vorgelegt.

Bewerbern für eine psychoanalytische Ausbildung kann die geltende Ausbildungsordnung auf Anfrage zugeschickt werden.
Bewerbungen sind schriftlich an die Adresse des Arbeitskreises zu richten. Informationsgespräche zur Ausbildung können über unser Sekretariat vereinbart werden.